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   OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 82/14   

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https://dejure.org/2014,25872
OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 82/14 (https://dejure.org/2014,25872)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.08.2014 - 1 B 82/14 (https://dejure.org/2014,25872)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. August 2014 - 1 B 82/14 (https://dejure.org/2014,25872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 6 Abs. 1, § 67 Abs. 1
    Abweichung, Baugenehmigung, Abstandsfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 82/14
    "Der beschließende Senat hat bereits mit Urteil vom 28. August 2005 (JbSächsOVG 13, 270, 281 ff. = SächsVBl. 2006, 183; ebenso Senatsbeschl. v. 8. April 2009 - 1 B 419/08 - zuletzt Urteile v. 31. Mai 2011- 1 A 296/09 - und 1 A 297/09 - f ü r Balkonanlagen [jeweils rechtskräftig]) entschieden, dass eine Abweichung von der Abstands-flächenvorschrift des § 6 SächsBO auch nach der vom Gesetzgeber im Jahr 2004 vorgenommenen Verkürzung des Abstandsmaßes von 1 H auf 0, 4 H erfolgen kann, wenn dies mit den Schutzzielen des Abstandsflächenrechts vereinbar ist, das Ausmaß ihrer Beeinträchtigungen fehlerfrei bestimmt und mit den für eine Abweichung streitenden Gründen sowie den öffentlichen und geschützten Nachbarinteressen abgewogen wurde.
  • OVG Sachsen, 08.04.2009 - 1 B 419/08

    Baugenehmigung; Abweichung; Abstandsflächen; Denkmalschutz; Bestandsschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 82/14
    "Der beschließende Senat hat bereits mit Urteil vom 28. August 2005 (JbSächsOVG 13, 270, 281 ff. = SächsVBl. 2006, 183; ebenso Senatsbeschl. v. 8. April 2009 - 1 B 419/08 - zuletzt Urteile v. 31. Mai 2011- 1 A 296/09 - und 1 A 297/09 - f ü r Balkonanlagen [jeweils rechtskräftig]) entschieden, dass eine Abweichung von der Abstands-flächenvorschrift des § 6 SächsBO auch nach der vom Gesetzgeber im Jahr 2004 vorgenommenen Verkürzung des Abstandsmaßes von 1 H auf 0, 4 H erfolgen kann, wenn dies mit den Schutzzielen des Abstandsflächenrechts vereinbar ist, das Ausmaß ihrer Beeinträchtigungen fehlerfrei bestimmt und mit den für eine Abweichung streitenden Gründen sowie den öffentlichen und geschützten Nachbarinteressen abgewogen wurde.
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2014 - 1 LB 189/11

    Genehmigung für ein Einfamilienhaus ohne Einschränkung auf betriebsbezogenes

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 82/14
    Bei der Ermittlung des Regelungsgehalts von Baugenehmigungen ist zu berücksichtigen, dass der Genehmigungsgegenstand durch den Bauantrag bestimmt wird und dass neben der textlichen Bezeichnung der Baumaßnahme vorrangig die mit einem Zugehörigkeitsvermerk grüngestempelten Bauvorlagen heranzuziehen sind (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 7. Januar 1997 - 4 B 240.96 -, juris Rn. 3; NdsOVG, Urt. v. 20. Februar 2014, BauR 2014, 1131).
  • OVG Sachsen, 31.05.2011 - 1 A 296/09

    Baugenehmigung, Abweichung, Balkonanlage, Abstandsfläche

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 82/14
    "Der beschließende Senat hat bereits mit Urteil vom 28. August 2005 (JbSächsOVG 13, 270, 281 ff. = SächsVBl. 2006, 183; ebenso Senatsbeschl. v. 8. April 2009 - 1 B 419/08 - zuletzt Urteile v. 31. Mai 2011- 1 A 296/09 - und 1 A 297/09 - f ü r Balkonanlagen [jeweils rechtskräftig]) entschieden, dass eine Abweichung von der Abstands-flächenvorschrift des § 6 SächsBO auch nach der vom Gesetzgeber im Jahr 2004 vorgenommenen Verkürzung des Abstandsmaßes von 1 H auf 0, 4 H erfolgen kann, wenn dies mit den Schutzzielen des Abstandsflächenrechts vereinbar ist, das Ausmaß ihrer Beeinträchtigungen fehlerfrei bestimmt und mit den für eine Abweichung streitenden Gründen sowie den öffentlichen und geschützten Nachbarinteressen abgewogen wurde.
  • BVerwG, 07.01.1997 - 4 B 240.96

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 82/14
    Bei der Ermittlung des Regelungsgehalts von Baugenehmigungen ist zu berücksichtigen, dass der Genehmigungsgegenstand durch den Bauantrag bestimmt wird und dass neben der textlichen Bezeichnung der Baumaßnahme vorrangig die mit einem Zugehörigkeitsvermerk grüngestempelten Bauvorlagen heranzuziehen sind (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 7. Januar 1997 - 4 B 240.96 -, juris Rn. 3; NdsOVG, Urt. v. 20. Februar 2014, BauR 2014, 1131).
  • OVG Sachsen, 12.06.2014 - 1 A 754/13

    Abweichung, Ermessen, Abstandsfläche, Nachbarrechtsbehelf, Bestandsschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 82/14
    Die Abwägung, ob und ggf. in welchem Umfang von bauordnungsrechtlichen Vorschriften abgewichen werden darf, erfordert die konkrete Feststellung der Anforderungen, von denen abgewichen werden soll, sowie die Bestimmung der mit der jeweiligen Anforderung verfolgten einzelnen Schutzziele.9 Zur Erteilung von Abweichungen zu § 6 SächsBO geht der Senat in gefestigter Rechtsprechung (zuletzt: Beschl. v. 12. Juni 2014 - 1 A 754/13 - Juris Rn. 12) von Folgendem aus:.
  • VG Düsseldorf, 16.12.2015 - 28 K 3757/14

    Luftwärmepumpe; Nachbar; bauliche; Anlage; Einschreiten; Ordnungsverfügung;

    Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 04. August 2014 - 1 B 82/14 -, Rn. 15 juris, m.w.N.
  • OVG Sachsen, 09.03.2017 - 1 A 331/16

    Baugenehmigung, Regelungsgehalt, Bauvorlagen, ; Zugehörigkeitsvermerk,

    In diesem Sinne wird der Genehmigungsgegenstand durch den Bauantrag bestimmt, wobei neben der textlichen Bezeichnung der Baumaßnahme vorrangig die mit einem Zugehörigkeitsvermerk versehenen grün gestempelten Bauvorlagen (u. a. Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen) heranzuziehen sind (vgl. Senatsbeschl. v. 4. August 2014 - 1 B 82/14 -, juris Rn. 15; v. 23. Januar 2017 - 1 A 516/14 -, juris Rn. 28; OVG NRW, Urt. v. 25. Januar 2013, BauR 2013, 1239; NdsOVG, Urt. v. 20. Februar 2014, BauR 2014, 1131).
  • OVG Sachsen, 16.06.2015 - 1 A 556/14

    Nachbarstreit; Abstandsfläche; Abzeichnung; Rücksichtnahme Gebot

    Die Abwägung, ob und ggf. in welchem Umfang von bauordnungsrechtlichen Vorschriften abgewichen werden darf, erfordert die konkrete Feststellung der Anforderungen, von denen abgewichen werden soll, sowie die Bestimmung der mit der jeweiligen Anforderung verfolgten einzelnen Schutzziele (SächsOVG, Beschl. v. 4. August 2014 - 1 B 82/14 -, juris).
  • VG Leipzig, 06.12.2016 - 4 L 883/16

    Baugenehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus

    Dass insoweit eine erhebliche Beeinträchtigung der Belüftungs- und Belichtungsverhältnisse drohte, die der Erteilung einer Abweichung entgegen stünde (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 4.8.2014 - 1 B 82/14 -, juris), kann ausgeschlossen werden, zumal die Überschreitung der Abstandsflächen nicht zuletzt aus dem atypischen Zuschnitt der Grundstücke resultiert.
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